Private Krankenversicherung/ Beihilfe / Heilfürsorge
Die Kosten einer Psychotherapie orientieren sich an der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen GOP/GOÄ. Die Übernahme der Psychotherapiekosten ist über die meisten private Krankenversicherungen / Beihilfestellen / Heilfürsorge möglich. Der Umfang der erstattungsfähigen Leistungen sowie die Antragsformalitäten hängen von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Wir empfehlen Ihnen daher sich bei Ihrer Versicherung über mögliche Leistungen und notwendige Formalitäten zu informieren bevor Sie eine Therapie beginnen.
Die folgenden Fragen könnten Ihnen helfen mehr bei Ihrem Versicherungsträger herauszufinden:
Ist die Kostenübernahme einer ambulanten Psychotherapie in meinen Vertrags-/ Tarifbedingungen enthalten?
Wie viele Therapiestunden stehen mir zu? Und sind diese limitiert, z.B. auf eine bestimmte Anzahl pro Jahr?
Werden die Kosten komplett von der Krankenversicherung übernommen, oder nur anteilig?
In welchem Umfang werden probatorische Sitzungen (Erstgespräche) erstattet?
Welche Unterlagen werden zur Bewilligung der Therapie benötigt? Ist beispielsweise ein Antrag von der Psychotherapeutin notwendig und ab wann? Und gibt es spezielle Formulare, die von den Psychotherapeut:innen ausgefüllt werden müssen? (bringen Sie diese bitte mit)
Selbstzahlende
Selbstverständlich haben Sie auch die Möglichkeit, die Kosten einer Therapie selbst zu zahlen. Hierfür sind keine Formalitäten notwendig. Die Kosten einer Psychotherapie orientieren sich an der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen GOP/GOÄ. Die aktuell geltende Gebührenordnung gilt hierbei als Honorargrundlage und vor Behandlungsbeginn wird vor diesem Hintergrund ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Dieser setzt die Rahmenbedingungen für die Psychotherapie fest.
Gesetzliche Krankenversicherung
Da die kassenärztliche Vereinigung die Anzahl der zur Verfügung gestellten Kassensitze limitiert, ist unsere Praxis „Psychotherapie am Tierpark” eine Privatpraxis. Wir verfügen zwar über eine Approbation, aber über keine Kassenzulassung, d.h. keine reguläre Abrechnungserlaubnis mit gesetzlichen Krankenversicherungen. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenversicherung ist bei uns leider nicht möglich. Über die 116117 Hotline (116117.de - Psychotherapie) können Sie Unterstützung erhalten eine Praxis mit Kassensitz zu finden.
Alternativ können gesetzlich Versicherte auch als Selbstzahlende Therapie in unserer Praxis wahrnehmen. Hierbei werden alle anfallenden Kosten selber getragen. Die Kosten einer Psychotherapie orientieren sich hierbei an der offiziellen Gebührenordnung für Psychologische Psychotherapeut:innen GOP/GOÄ. Die aktuell geltende Gebührenordnung gilt hierbei als Honorargrundlage. Vor Behandlungsbeginn wird vor diesem Hintergrund ein schriftlicher Vertrag geschlossen. Dieser setzt die Rahmenbedingungen für die Psychotherapie fest.